Hintergründe zum Bürgerantrag
Die immer weiter steigenden Kosten beim Wohnen sind eine enorme Belastung für viele
Menschen. Das ist keine Überraschung, denn freier Markt und Wettbewerb dienen nicht
dem Wohl der Mieter*innen in Bremen und Bremerhaven. Ganz im Gegenteil: Das
Grundbedürfnis nach Wohnraum wird ausgenutzt, um Renditen zu steigern. Allein in den
letzten fünf Jahren sind die Quadratmeterpreise bei Neuvermietungen in Bremen um
knapp 40 Prozent gestiegen. Damit bezahlen Mieter*innen die steigenden Profite
derjenigen, die den Wohnraum besitzen. Verfallende Problemimmobilien zwingen viele
Mieter*innen in unwürdige Lebensverhältnisse und zeigen das Versagen bei der
Instandhaltung von Wohnraum. Gleichzeitig steht in Bremen 3,7% des Wohnraums leer,
teilweise in beliebten Wohnlagen, schlicht weil es sich lohnt.(1) Für viele Menschen
heißt das in der Konsequenz: Verdrängung und schließlich der Verlust des Einflusses
darüber, wie Wohnraum und Nachbarschaften gestaltet werden sollen.
Es braucht einen grundlegenden wohnpolitischen Richtungswechsel auf Bundesebene
durch
- einen bundesweiten Mietendeckel, der die Explosion der Mieten nicht nur bremst, sondern beendet und rückgängig macht,
- den Vorrang von gemeinnützigem Wohnungsbau,
- Stärkung des Kündigungsschutzes für Mieter*innen
- und vieles mehr.
Doch auch auf Landesebene können wir bereits jetzt gegen den Mietennotstand kämpfen: beispielsweise durch die konsequente Verfolgung von Mietwucher oder effektive Sanktionen gegen Eigentümer*innen, die Gebäude leerstehen oder verfallen lassen.
Wohnraum bezahlbar und nachhaltig ausbauen!
Der profitorientierte private Wohnungsbau schafft so gut wie keine bezahlbaren Wohnungen und baut damit an den realen Bedarfen der Gesellschaft vorbei. Gerade in Städten und Metropolen wird von privaten Investor*innen vor allem im oberen Preis- und Luxussegment und damit nur für eine kleine wohlhabende Minderheit gebaut. Förderungen von privatem „sozialen“ Wohnungsbau entpuppen sich daneben immer wieder als Wirtschaftsförderung für reiche Bauherren, da die Sozialbindung zeitlich begrenzt bleibt. Sicher ist: Wenn wir uns weiterhin auf die private Wohnungswirtschaft verlassen, wird die Knappheit an bezahlbarem und hochwertigem Wohnraum nicht enden, sondern ganz im Gegenteil nur verschärft.Das müssen wir schon selber machen! Es braucht endlich umfassende Investitionen, um sozialen, kommunalen und gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen. Am besten geht das einerseits über starke kommunale Wohnungsbaugesellschaften, über die wir als Gesellschaft direkten politischen Einfluss haben. Andererseits über Genossenschaften, in denen Mieter*innen die Häuser, in denen sie wohnen, selber kontrollieren.
Dabei können wir nicht allein auf Neubau setzen – Sanierung und Umbau von (ungenutzten) Büroflächen, Aufstockung bestehender Gebäude aber auch die Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum etwa als Ferienwohnungen, sind Werkzeuge, um sozial- und klimapolitisch nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Darüber hinaus muss die Marktmacht privater Wohnungsgesellschaften zurückgedrängt werden. Je größer der Bestand öffentlichen und gemeinnützigen Wohnraums ist, desto größer sind die Möglichkeiten bezahlbaren Wohnraum direkt anzubieten. Wohnungssuchende sind dann nicht mehr gezwungen, aus dem Mangel an Alternativen die horrenden Preisvorstellungen von Investor*innen zu bedienen. Das erhöht den Druck auf private Eigentümer*innen, günstiger vermieten zu müssen. Die Ausweitung der öffentlichen Bestände kann dabei durch Neubau & Ausbau, Rekommunalisierung, Nutzung von Vorkaufsrechten aber auch durch Enteignungen erfolgen.
Spaltung der Stadtteile in Arm und Reich verringern!
Anfang 2025 gab es im Schnitt 11 öffentlich geförderte Wohnungen („Sozialwohnungen“)
auf 1.000 Einwohner*innen in Bremen. Zum Einen ist dieser Wert viel zu niedrig, da der
Bedarf stetig steigt und immer mehr Menschen in die Altersarmut zu rutschen drohen und
sich somit teurere Mietwohnungen nicht mehr zu leisten vermögen. Zum Anderen sind
diese Sozialwohnungen extrem ungleich auf die Stadtteile verteilt, was eine hohe soziale
Spaltung der Stadtteile kennzeichnet.
Während im privilegierteren Schwachhausen gerade einmal eine Sozialwohnung auf 1.000
Einwohner*innen fällt, sind es in Woltmershausen 15 oder in Gröpelingen gar 35.
Seit Einführung der Sozialquote ( 2 ) 2012 wurden in Bremen rund 3.000 neue
Sozialwohnungen geschaffen, wovon sich bis Ende 2021 fast 1.000 in der Überseestadt
ansiedeln (Großbauprojekt, auf welches die Sozialquote voll anschlug), jedoch lediglich 72
in der Östlichen Vorstadt und gerade einmal 18 in Schwachhausen. Dem muss
entgegengewirkt werden, um die Segregation ganzer Stadtteile zu stoppen!
Da aber nur Neubau nicht ausreichen wird, um den benötigten Bedarf an sozialem
Wohnraum zu decken, bedarf es der Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum in
schon bestehenden Wohnungen. Denn die Mietpreisbindung im Sozialbau, die in Bremen
für 20 Jahre gilt, läuft vielerorts aus.
Wie aus einer 2021 gestellten Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht, sind allein
zwischen 2010 und 2020 insgesamt 4.760 Sozialbindungen in der Stadt Bremen
ausgelaufen. Laut der Antwort des Senats sollen schätzungsweise zwischen 2024 und
2030 weitere 1.788 auslaufen. Allein 2024 und 2025 sollen dies weitere 842 Wohnungen
gewesen sein.
Zusätzlich darf die sozial-ökologische Transformation nicht außer Acht gelassen werden.
Auch in strukturschwächeren Gegenden muss gewährleistet sein, dass die Quartiere sich
durch flächendeckende Versiegelung im Sommer nicht übermäßig aufheizen und auch
Niederschläge vernünftig abfließen können, ohne die Umgebung zu fluten. Außerdem
muss es den Bewohnenden möglich sein, wohnungsnahe Grünflächen aufsuchen zu
können, die in öffentlicher Hand sind, aber für alle zugänglich gemacht werden.
Ebenso wären Projekte von Solarpanelen auf den Dächern und/ oder Bepflanzung dieser
denkbar. Dadurch könnten diese Gebiete autarker in der Energiegewinnung werden und
somit einen großen Teil dazu beitragen, dass die hohen Energiekosten nicht weiterhin
eine massive Schuldenfalle darstellen. Darüber hinaus wirken sich diese Projekte positiv
auf das Stadtklima und die Lebensqualität der Bewohnenden aus.
Wir fordern also die Planung und Umsetzung
Wohnausbeutung stoppen!
Bei illegal überhöhten Mieten unterscheidet man zwischen der Mietpreisüberhöhung (3)
und dem Mietwucher (4). Die Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann
eine Geldstrafe nach sich ziehen. Mietwucher hingegen ist eine Straftat, und kann in der
Theorie mit einer Freiheitsstrafe von sechs bis zehn Jahren sanktioniert werden. Die
Anforderungen an den Nachweis eines Mietwuchers sind jedoch unnötig hoch.
Der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung im Land Bremen wird kaum verfolgt, da es keine
zentrale Anlaufstelle für eben diese Fälle gibt, an die sich Betroffene wenden könnten.
Deshalb braucht es auch im Land Bremen eine zentrale Meldestelle, wie es sie bspw.
schon in Leipzig, Frankfurt am Main, Berlin und Hamburg gibt. Diese sind nicht nur
beratend tätig, sondern unterstützen Betroffene von überhöhten Mietpreisen auch
juristisch.
Deshalb bedarf es einer Mietwucherstelle, die systematisch und proaktiv illegal
überhöhte Mieten verfolgt.
Wohnen in Würde möglich machen!
Immobilien werden von Konzernen häufig als Spekulationsobjekt aufgekauft mit der
Absicht, Profite aus dem Grundbedürfnis nach Wohnraum zu schöpfen. Gleichzeitig
kommen diese ihrer Pflicht als Eigentümer*innen und Vermieter*innen, lebenswerten
Wohnraum sicherzustellen, nicht oder nur unzureichend nach.
Bewohnte Problemimmobilien stellen Mieter*innen, aber auch das Umfeld, durch bauliche
Mängel, Verwahrlosung und menschenunwürdige Wohnverhältnisse vor besondere
Herausforderungen. Heizung- und Warmwasserausfälle, Schimmelbefall oder defekte
Fahrstühle haben einen erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität der Bewohner*innen.
Verfallende Immobilien („Schrottimmobilien“) gefährden zudem die öffentliche Sicherheit,
wie durch herabfallende Fassadenteile bei dem Haus am Rembertiring geschehen, über
das in den Medien schon oft berichtet wurde.
Rechtliche Mittel werden von den Bewohner*innen aus Angst vor dem Verlust des
Wohnraums selten ausgeschöpft. Fehlendes Wissen über Mieter*innenrechte und
Sprachbarrieren erschweren dies zusätzlich. Wohnkonzerne nutzen dies regelmäßig aus.
Das zeigt sich auch darin, dass Problemmeldungen von scheinbar nichtdeutschen
Mieter*innen auffallend langsamer als die von scheinbar Deutschen oder aber gar nicht
erst bearbeitet werden.
Von Schrottimmobilien – bewohnt oder nicht – gehen negative Ausstrahlungseffekte für das
gesamte Quartier aus. Die besondere Häufung dieser Immobilien in strukturschwachen
Nachbarschaften verstärkt die soziale Kluft zwischen den Stadtteilen.
Es braucht also:
Leerstand bekämpfen
Während es in Bremen immer schwieriger wird, überhaupt eine Wohnung zu finden, entziehen einige Immobilieneigentümer*innen Wohnraum dauerhaft dem Markt. In Bremen entspricht das rund 5.000 Wohnungen (Zensus 2022), die mehr als ein Jahr unbewohnt sind.
In diesen Fällen spricht man nach dem Bremischen Wohnraumschutzgesetz (BremWoSchG, 2021),von einer Zweckentfremdung, die nach einem Leerstand von über sechs Monaten anzeigepflichtig ist. Davon sind in Bremen besonders in einkommensschwächeren Stadtteilen ganze Wohngebäude betroffen,die teilweise seit mehr als 10 Jahren leer stehen.
Prominentes Beispiel ist hier das Haus in der Kornstraße, das von Mitte Oktober bis Anfang November durch die Gruppe „Leerstand gestalten Bremen“ besetzt wurde. Das Gebäude steht seit über 20 Jahren leer und ist mittlerweile aufgrund von Verfall und Schimmel unbewohnbar.
Das Haus in der Rembertistr. 76 ist ein weiteres Beispiel: Seit einem Brand vor fünf Jahren stehen die 68 Wohnungen leer, obwohl die Reinigung nur einige Wochen hatte dauern sollen. Der Besitzer verschiebt die Fertigstellung immer wieder mit teils fadenscheinigen Ausreden.
Das Bremische Wohnraumschutzgesetz von 2012, die Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes von 2023 und Gründung der „Taskforce Wohnen“ (offziell: Gemeinsame Verwaltungseinheit zur Bekämpfung von Problemimmobilien) sind die Instrumente, mit denen man Leerstand und unwürdige Wohnbedingungen angehen kann, doch bisher wird ihre Wirkmacht nicht vollständig ausgeschöpft oder sie greifen zu kurz.
Die Enteignung von Problemimmobilien oder solche unter Treuhandverwaltung zu stellen, ist erst als allerletztes Mittel möglich, nachdem alle „milderen“ Maßnahmen ergriffen wurden, was zumeist jahrelange Verfahren bedeutet. In der Zwischenzeit verfallen einst mietmarktfähige Gebäude und werden unbewohnbar. Kleine Geldstrafen sind für millionenschwere Unternehmen leicht zu verschmerzen und haben so kaum einen Effekt.
Es braucht also:
(1) Spekulativer Leerstand beruht auf der Erwartung weiter steigender Immobilienpreise und Mieten. Eigentümer*innen kalkulieren dabei, dass der zukünftige erhöhte Verkaufspreis – etwa durch anhaltende Preissteigerungen – mögliche kurzfristige Mietausfälle übersteigt und sich das Abwarten wirtschaftlich lohnt. Hinzu kommt, dass unvermietete Immobilien auf dem Markt häufig flexibler nutzbar sind und sich daher zu höheren Preisen veräußern lassen, da Käufer*innen nicht an bestehende Mietverhältnisse gebunden sind.
(2) Die Sozialquote greift bei Neubauten mit mindestens 20 Wohneinheiten. In diesen Fällen muss 10% des Wohnraums sozial geförderter Wohnraum sein. Diese sozial geförderten Wohnungen haben eine Mietpreisbindung für die nächsten 20 Jahre
(3) Nach § 5 (Wirtschaftsstrafgesetz) wird die Mietpreisüberhöhung als ordnungswidrig eingestuft, wenn ortsübliche Vergleichsmieten um 20% überschritten werden.
(4) Bei Mietwucher handelt es sich um einen Sonderfall des Wuchers und wird im § 291 (Strafgesetzbuch) behandelt. Mietwucher liegt vor, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50% übersteigt. Zusätzlich muss eine Zwangslage der Mietenden vorliegen, die von Vermietenden ausgenutzt wurde. Allerdings ist der Nachweis, dass eine Zwangslage von Mietenden durch Vermietende ausgenutzt wurde, nahezu nicht zu erbringen.
